Eigenbedarfskündigung wegen Nutzung des Mehrfamilienhauses als Einfamilienhaus
Wenn sich in einem Wohnhaus mehrere Wohnungen befinden und der Eigentümer das Haus künftig als Einfamilienhaus selbst nutzen will, sind die entsprechenden Eigenbedarfskündigungen unwirksam, wenn für den Umbau keine Baugenehmigung vorliegt. Es liegt
dann eine unzulässige Vorratskündigung vor. So entschied das Amtsgericht Hamburg.