„Auto-Abo“ kann steuerliche Auswirkungen haben
Wenn sich Freiberufler oder Selbstständige für ein Auto-Abo entscheiden, d. h. eine monatlich fixe Rate für Nutzung, Wartung und Versicherung zahlen, kann das steuerliche Auswirkungen haben. Wenn das Fahrzeug zu mindestens 10 Prozent beruflich genutzt wird, kann die monatliche Abo-Rate als Betriebsausgabe abgesetzt werden.
Wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird, fällt auf diesen Nutzungsvorteil Einkommensteuer an. Berechnet wird der Vorteil entweder pauschal mit der sog. 1 %-Regel oder exakt mit einem Fahrtenbuch. Die pauschale 1 %-Regel kann genutzt werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 50 % beruflich genutzt wird. Maßstab ist dann der Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs. Wird der Pkw zu weniger als 50 % beruflich genutzt, muss der private Nutzungsvorteil durch eine Schätzung oder ein Fahrtenbuch ermittelt werden.
Wer eine ganz genaue Abrechnung der Privatfahrten vornehmen möchte, muss ein Fahrtenbuch führen. Das lohnt sich vor allem, wenn das Fahrzeug selten privat gefahren wird.