Geschenke
Geschenkaufwendungen an Geschäftspartner dürfen im Jahr nicht teurer als 35 Euro sein, wenn sie Steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden sollen. Dieser Betrag soll ab dem 01.01.2024 auf 50 Euro angehoben werden.
Geschenkaufwendungen an Geschäftspartner dürfen im Jahr nicht teurer als 35 Euro sein, wenn sie Steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden sollen. Dieser Betrag soll ab dem 01.01.2024 auf 50 Euro angehoben werden.