Land- und forstwirtschaftliche Umsätze
Der Durchschnittssteuersatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte sollen von 9 % auf 8,4 % sinken.
Hinweis: Bei geplanten Investitionen mit einem beachtlichen Vorsteuerabzug im nächsten Jahr sollte in Erwägung gezogen werden, auf die Durchschnittssatzbesteuerung zu verzichten.